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Aktuelles :

Eure psychische Gesundheit ist uns so wichtig wie die körperliche

Es ist uns nicht egal, wie es dir geht.

Wir tragen zueinander Sorge und helfen einander.

Es ist in Ordnung, Hilfe zu holen – dem Leben zuliebe.

Psychische Erkrankungen können jede und jeden treffen.

Psychische Erkrankungen gehören zum Leben genauso wie körperliche Erkrankungen.

Trotz Krankheit kann ein hohes Wohlbefinden erreicht werden.

Krisen bieten auch Chancen.

Weiterführende Kontakte unter:

Schlachtviehpreis   KW  28

Beachten Sie auch die Anpassungen der Proviande-Wochenpreise Schafe ab Kalenderwoche 31/2023:

  • Weidelämmer WP ab 39.1 kg LG werden als LA mit Fettklasse 1 eingestuft.
    Abzug für Fettklasse 1: 70 Rp. / kg LG.

  • Gewichtsabzug für Weidelämmer WP mit 32.1 – 39.0 kg LG: 10 Rp. / kg LG.

  • Widderabzug für Weidelämmer WP: CHF 50.--.

Diese Anpassungen wurden von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Schafproduzenten, des Schafhandels und der Verwerter erarbeitet und von der Kommission Märkte und Handelsusanzen sowie vom Proviande-Verwaltungsrat verabschiedet.

    Wichtige Info zur Schlachtviehannahm
Ihre selbständige Online-Tieranmeldung über die Internetseite der NSG (Nutz- und Schlachtviehgenossenschaft) www.viehanmeldung.ch 
Der Auffuhr-/Kantonsbeitrag wird für Innerrhoder Tiere, die über den Markt Appenzell versteigert werden und die Mindesthaltedauer (30d) erfüllen, bezahlt.

Ort:  Brauereiplatz, Appenzell
Zeit: 08:00 Uhr, wägen 07.35 Uhr
Anmeldung: Bitte pünktlich, bis Montag der Vorwoche, unter www.viehanmeldung.ch oder beim Sekretariat des Land- und Forstwirtschaftsdepartements, Telefon 071 788 95 71, damit garantiert ist, dass die Tiere angenommen werden können.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne. Bitte keine Sömmerungstiere direkt von der Alp anmelden. Der Heimbetrieb muss auf dem Begleitdokument aufgeführt sein. (Meldung Agate: Alp – Heimbetrieb – Markt Appenzell)

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Güllen - Ausbringen 

Auf der Temperaturtabelle sind immer die aktuellen Werte ersichtlich (www.ai.ch/duengen). Bitte informieren Sie sich auf der Homepage über die momentanen Bedingungen.
Sobald fünf Tage hintereinander die durchschnittliche Tagesmitteltemperatur unter 5 °C sinkt, beginnt die Vegetationsruhe.
Während der Vegetationsruhe ist das Güllen-Ausbringen nicht erlaubt.

Informationen zum Bewirtschaftungsjahr 2025

©2022 Bauernverband
Website-Pflege Claudia Speck-Schlauri

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